Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Wichtige Regelwerke der St. Hubertus Schützenbruderschaft Emmelshausen und Umgebung 1954 e.V.

SATZUNG

Die aktuelle Satzung unserer Schützenbruderschaft wurde in der Mitgliederversammlung am 21.11.2015 beschlossen und vom Amtsgericht Koblenz am 13.07.2016 ins Vereinsregister eingetragen (Datum des Inkrafttretens). Das Dokument kann hier als PDF heruntergeladen werden.

In der Vorstandssitzung am 14.07.2016 wurden diverse Beschlüsse zum Schießbetrieb gefasst, wir möchte diese für alle Interessenten hier bekannt geben. Das entsprechende PDF-Dokument ist zum einen hier zu finden (anklicken), oder unter "Downloads / Informationen".

GESCHÄFTSORDNUNG

Die Geschäftsordnung regelt parallel zur Satzung den Umgang mit den laufenden Geschäften innerhalb der Bruderschaft. Die aktuell gültige Fassung wurde am 26.11.2022 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und ist sofort inkraftgetreten. Das Dokument kann hier als PDF heruntergeladen werden.

In der Generalversammlung am 19.11.2016 wurde eine Ergänzung der Geschäftsordnung unserer Schützenbruderschaft beschlossen. Es handelt sich dabei um den letzten Absatz auf Seite 4 zum Pkt. 15. / Aufsichtspersonen. Wir bitten um besondere Beachtung!

Weitermeldung bei Bezirksmeisterschaften

Startgebühren, welche bei weiterführenden Wettkämpfen (wie Bezirksmeisterschaften) vom Ausrichter erhoben werden, übernimmt unsere Schützenbruderschaft für die gemeldeten Schützen in voller Höhe. Die Gebühren betragen derzeit 5,00 € pro Person und Disziplin. Schützen, die ihren Schießtermin nicht wahrnehmen und sich an den Meisterschaften nicht beteiligen - obwohl sie sich dafür gemeldet haben - sollten der Bruderschaft die entstandenen Kosten ersetzen.

Gemäß Vorstandsbeschluss vom 09.02.2017 erfolgt die Weitermeldung für die Bezirksmeisterschaften ab 2017 ausschließlich gegen Vorkasse der entsprechenden Startgebühren. Für die Verwahrung der Einzahlungen führt der Schießmeister eine "Kautionskasse". Nach der Teilnahme des Schützen an der Bezirksmeisterschaft erhält er die Startgebühr zurück. Bei nicht wahrgenommenen Wettkampftermin wird der Betrag nicht zurückerstattet sondern in die Schießkasse eingezahlt.

Salutschiessen

Behördlich genehmigte Salutschützen sind, im Sinne des Bewilligungsbescheids der KV Rhein-Hunsrück vom 10.05.2017 (gültig bis 09.05.2022):

András Bagossy # Bernhard Boos # Friedrich Dorweiler # Hubert Höhn # Jürgen Kneip # Wilfried Lilienthal # Friedhelm Mehren # Rudolf Minning # Bernhard Nick.